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Produktdatenblatt Behindertengerechtes Parken | 0.8 MB | 07.06.2017 |
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Nicolas Luger
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Behindertengerechtes Parken
(gem. GaVo und nach Empfehlung DIN 18025
„Planungsgrundlagen barrierefreies Wohnen“)
Bei der Planung von Stellplätzen für Personen mit eingeschränkter
(gem. GaVo und nach Empfehlung DIN 18025
„Planungsgrundlagen barrierefreies Wohnen“)
Bei der Planung von Stellplätzen für Personen mit eingeschränkter
Mobilität sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Nur die jeweils oberste Plattform mit einer lichten Plattformbreite von
350 cm darf als Behindertenstellplatz ausgewiesen werden. - Die Plattform für den Stellplatz muss waagrecht zu befahren sein (bis max. 1⁰)
- Das Plattformprofil AluLongLife von KLAUS Multiparking sorgt für eine bessere Befahr-/Begehbarkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die obere Plattform wird damit ausgerüstet.
- Das eingebaute Sonderbedienelement sorgt dafür, dass der Bedienschlüssel nur dann abziehbar ist, wenn der obere Stellplatz (= Behindertenstellplatz) in Einfahrtsposition gebracht wurde.
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